Artikel zum Thema "spitzenverbaende"
[...]Eine Organspende ist eine Gemeinschaftsleistung. Im Transplantationsgesetz ist geregelt, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ein Budget aushandeln, das die gesamte Tätigkeit der DSO als Koordinierungsstelle für die Organspende[...]
[...]Die Abrechnung von Pflegeleistungen erfolgt nach einem Verfahren, das die Spitzenverbände der Pflegekassen auf der Länderebene mit den Pflegediensten vereinbart haben. Abgerechnet werden nicht mehr Einzelleistungen oder der Zeitaufwand nach Stunden, sondern zusammengehörige Pflegehandlungen[...]
[...] zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Antragstellers maßgeblich. Die folgenden Zeitwerte sind demnach nur Orientierungsgrößen für die Begutachtung. Die vollständigen „Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit[...]
[...]Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt im Auftrag der Pflegeversicherung fest, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige gehört. Der MDK nutzt dazu die Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände. Für die Einstufung in eine der Pflegestufen ist die Pflegezeit[...]
[...], die nicht wiederverwendbar sind.Das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis können Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes herunterladen. Technische Hilfen (zum Beispiel Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte, Polster für die Lagerung, Badewannen- oder Duschsitz, Nachtstühle) sollen die Pflege und Versorgung zu Hause erleichtern[...]
[...] Rufnummer: 0 180-595 00 59). Die Koordinierungsstellen "Rund ums Alter" sind Einrichtungen der sozialen Arbeit, werden vom Land Berlin gefördert und über die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege finanziert. Die Beratung ist kostenlos und anbieterneutral, das heißt, sie zielt nicht darauf ab[...]
[...]. Wer noch unter 18 Jahre alt ist, wenn er das Hilfsmittel erhält, braucht keine Zuzahlung zu leisten. Zudem hat der GKV-Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenversicherung) für einige Hilfsmittel Festbeträge bestimmt. Dies gilt zur Zeit für folgende Produktgruppen: Einlagen Hörhilfen[...]




