Artikel zum Thema "spitzenverbaende"
[...]Eine Organspende ist eine Gemeinschaftsleistung. Im Transplantationsgesetz ist geregelt, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ein Budget aushandeln, das die gesamte Tätigkeit der DSO als Koordinierungsstelle für die Organspende sicherstellt. Aus diesem Budget erhält das Krankenhaus, in dem die Organspende stattfindet, den finanziellen Ausgleich für Personal- und Sachleistungen. Außerdem erstattet die DSO die Transportkosten für[...]
[...]Die Abrechnung von Pflegeleistungen erfolgt nach einem Verfahren, das die Spitzenverbände der Pflegekassen auf der Länderebene mit den Pflegediensten vereinbart haben. Abgerechnet werden nicht mehr Einzelleistungen oder der Zeitaufwand nach Stunden, sondern zusammengehörige Pflegehandlungen, die zu einem Leistungskomplex gebündelt sind. So beinhaltet z. B. der Leistungskomplex „Erweiterte kleine Morgentoilette“ die Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, das An- und Auskleiden,[...]
[...]Wenn der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) den Patient einer Pflegestufe zuordnet, muss er unter anderem angeben, wie viel Zeit für die Pflege notwendig ist. Dazu hat er für jede einzelne Tätigkeit Anhaltswerte festgelegt. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Antragstellers maßgeblich. Die folgenden Zeitwerte sind demnach nur Orientierungsgrößen für die[...]
[...]Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt im Auftrag der Pflegeversicherung fest, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige gehört. Der MDK nutzt dazu die Begutachtungsrichtlinien der Spitzenverbände. Für die Einstufung in eine der Pflegestufen ist die Pflegezeit, die der Angehörige oder eine andere Pflegeperson benötigt, sehr wichtig. Auch aus diesem Grund lohnt es sich, ein Pflegetagebuch zu führen. Die Begutachtungsrichtlinien geben dem MDK Anhalts(zeit)werte für[...]
[...]Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit notwendigen Pflegehilfsmitteln, die ihre Beschwerden lindern und die Pflege erleichtern. Gemeint sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder ähnliche Produkte, die nicht wiederverwendbar sind.Das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis können Sie auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes herunterladen. Technische Hilfen (zum Beispiel Pflegebetten, Rollstühle,[...]
[...]In vielen Bundesländern findet man in Kommunen, Gemeinden oder Landkreisen Beratungs- und Koordinierungsstellen für ältere Menschen und ihre Angehörigen. Dort erhalten ältere Menschen und ihre Angehörigen umfassende Informationen und Auskünfte zu Fragen "Rund ums Alter" und werden kompetent zu allen, auch sehr individuellen, Problemlagen des Alters beraten. In Berlin gibt es beispielsweise ein flächendeckendes Netz von Beratungs- und Koordinierungsstellen "Rund ums Alter", die[...]
[...]Für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder ein Hörgerät fällt grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Prozent je Hilfsmittel an. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den Betrag, der von der Krankenkasse übernommen wird und ist begrenzt auf mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro, in keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels. Eine Sonderregelung gibt es für die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel, wie zum Beispiel Spritzen oder Vorlagen bzw. Slips bei Inkontinenz: Hier sind[...]




