Artikel zum Thema "pflegekasse"
[...]Wenn der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate gepflegt wurde und der Pflegende wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist, können Sie bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Urlaubsvertretung – auch Verhinderungspflege genannt – stellen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Vertretung längstens 28 Tage und höchstens bis zu 1.510 Euro im Jahr (ab 01.01.2012: 1.550 Euro). Die Vertretung muss keine Fachkraft sein, sondern[...]
[...]Die Preise der einzelnen Heime sind sehr unterschiedlich. Sie variieren je nach Region und nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit erheblich. So kann ein Heimplatz im Monat zwischen 1.600 und 3.000 Euro kosten. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten (Pflegekosten). Die Summe richtet sich nach der Einstufung in eine der drei Pflegestufen und reicht von 1.023 Euro bis 1.510 Euro, in wenigen Härtefällen bis 1825 Euro. Für die so genannten[...]
[...] Schicksal allein sein muss“, erklärt der Gerontologe aus Erlangen. Mahlberg empfiehlt, dass pflegende Angehörige sich zunächst an eine Beratungsstelle wenden sollten. In Einzelgesprächen erfahren sie dort, welche Hilfen ihnen von staatlicher Seite zustehen und welche Kosten die Kranken- und Pflegekassen übernehmen. Das kann beispielsweise ein Angebot wie die Tagespflege oder Tagesstätte sein. In diese Einrichtungen können die Erkrankten für einige Stunden am Tag gebracht werden. „Die [...]
[...]Pflegebedürftige mit festgestellter Pflegestufe, die ambulant gepflegt werden, haben Anspruch auf die Versorgung mit den notwendigen Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen. Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse finanziert. Dagegen werden Hilfsmittel, die ja den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, oder eine Behinderung ausgleichen sollen, von der Krankenkasse übernommen. Pflegeheimbewohner haben gegenüber der Pflegekasse keinen Anspruch auf Gewährung von Pflegehilfsmitteln. Bei[...]
[...] Kriterien können Sie die Pflegedienste besser vergleichen. Wahrscheinlich wird es keinen Anbieter geben, der alle Ihre Wünsche erfüllen kann. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen abgeschlossen hat. Nur so können Sie sicher sein, dass der Pflegedienst gewisse Qualitätsstandards erfüllt. Vorsicht ist geboten, wenn der Pflegedienst keine Vergütungsvereinbarung mit Ihrer Pflegekasse geschlossen ha[...]
[...]Sollten Sie mit der Einstufung durch Ihre Pflegekasse nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, bei der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Überlegen Sie, ob der tägliche Hilfebedarf tatsächlich den Anforderungen für die Einstufung in eine der drei Pflegestufen entspricht. Fordern Sie bei der Pflegekasse eine Durchschrift des Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MDK) an, um genau zu erfahren, warum der Antrag abgelehnt wurde. Findet sich eine Rechtsmittelbelehrung (Hinweis auf[...]
[...]Die Abrechnung von Pflegeleistungen erfolgt nach einem Verfahren, das die Spitzenverbände der Pflegekassen auf der Länderebene mit den Pflegediensten vereinbart haben. Abgerechnet werden nicht mehr Einzelleistungen oder der Zeitaufwand nach Stunden, sondern zusammengehörige Pflegehandlungen, die zu einem Leistungskomplex gebündelt sind. So beinhaltet z. B. der Leistungskomplex „Erweiterte kleine Morgentoilette“ die Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes, das An- und Auskleiden,[...]
[...] Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens besteht. Der Hilfebedarf muss auf Dauer, mindestens aber für sechs Monate bestehen. Hier können Sie sich den Antrag zur Pflegeversicherung im PDF-Format herunterladen. Sie können das Antragsformular auch bei der Pflegekasse abholen oder telefonisch bestellen. Auskünfte zum Pflegeantrag können Sie ebenfalls bei Ihrer Pflegekasse erhalten. Diese ist immer angesiedelt bei der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. Wenn Sie den Antrag ausgefüllt[...]
[...] Teilstationäre Einrichtungen sind Einrichtungen, in denen keine Versorgung rund-um-die-Uhr angeboten wird, sondern entweder nur Tagespflege oder nur Nachtpflege. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten bis zu folgenden Höchstbeträgen: Die Leistungssätze der Pflegekasse reichen in aller Regel nicht aus, um die Kosten für ein Pflegeheim abzudecken. Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse nu[...]
[...]Um Leistungen nach dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können den Antrag selbst formulieren, ein Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse anfordern oder unsere Vorlage verwenden. Wenn der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, den Antrag zu stellen, kann ein Angehöriger den Antrag formulieren und als Bevollmächtigter unterschreiben. Einigen Wochen nach der Antragstellung erhalten Sie einen Bescheid Ihrer Pflegekasse[...]




