Artikel zum Thema "festbetraege"
[...]Die Auswahl und Anschaffung des richtigen Hilfsmittels braucht etwas Zeit: Das Hilfsmittel muss ausgesucht und der Antrag an die Kasse geschrieben werden, eventuell ist auch noch eine Bestellung notwendig. Es ist deshalb wichtig, die notwendigen Schritte früh einzuleiten. Dabei sollten alle, die das Hilfsmittel benutzen werden, in die Entscheidung einbezogen werden. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, die richtige Wahl zu treffen. Wichtige Fragen sind: Besteht die medizinische Notwendigkeit?[...]
[...]Für Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder ein Hörgerät fällt grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Prozent je Hilfsmittel an. Dieser Prozentsatz bezieht sich auf den Betrag, der von der Krankenkasse übernommen wird und ist begrenzt auf mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro, in keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels. Eine Sonderregelung gibt es für die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel, wie zum Beispiel Spritzen oder Vorlagen bzw. Slips bei Inkontinenz: Hier sind[...]
[...]Pflegehilfsmittel, das heißt Verbrauchsprodukte und technische Hilfen, müssen nicht ärztlich verordnet werden. Die Kosten werden aber nur auf Antrag übernommen. Die Pflegekasse (eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst) prüft Ihren Antrag unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und entscheidet dann anhand des Pflegehilfsmittelverzeichnisses. In diesem werden die Pflegehilfsmittel aufgeführt, die verliehen und die durch Festbeträge vergütet werden. Manchmal muss[...]
[...]Ob Brille, Lupe oder Bildschirmlesegerät – bei einigen Augenkrankheiten benötigen Betroffene vergrößernde Sehhilfen, die ihren Alltag erleichtern. Manche Patienten sind durch Augenkrankheiten so stark in ihrem Alltag beeinträchtig, dass sie eine vergrößernde Sehhilfe benötigen. Dies gilt insbesondere für ältere Menschen mit altersabhängiger Makuladegeneration. Mit solchen Sehhilfen kann versucht werden, eine gewisse Fähigkeit zum Lesen und auch zum orientierenden Sehen im[...]




